- Julia Krüger
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- Kategorie: Ladeinfrastruktur
- 5 min.
E-Dienstwagen zu Hause laden und mit dem Charge Repay Service eichrechtskonform abrechnen
Wird Ihr nächster Dienstwagen auch elektrisch? Fragen Sie sich auch, wie Sie Ihre heimischen Ladekosten mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen können? Der Charge Repay Service von Phoenix Contact könnte die einfache Antwort auf diese Frage sein. Unser Produktexperte Anton Schönenberg erklärt Ihnen im Interview die Vorteile des Charge Repay Service.

Julia Krüger: Firmenwagen sind in Europa weit verbreitet und machen rund 60 Prozent aller Neuwagenverkäufe aus. Dabei elektrifizieren immer mehr Unternehmen ihre Flotten und bieten ihren Mitarbeitenden elektrische Firmenwagen an. Beim klassischen Verbrenner übernehmen Arbeitgeber oftmals auch die kompletten Spritkosten. Dabei gestaltet sich die Abrechnung einfach durch die Nutzung einer Tankkarte oder durch das Einreichen von Quittungen beim Arbeitgeber. Etwas komplizierter gestaltet es sich hingegen mit den Ladekosten von E-Fahrzeugen, denn man kann nicht nur öffentlich laden, sondern eben auch an der privaten Wallbox zu Hause. Was also benötigt der Dienstwagenfahrende, um die Abrechnung mit dem Arbeitgeber korrekt gestalten zu können? Herr Schönenberg, können Sie diese Frage für unsere Leser beantworten?
Anton Schönenberg: Selbstverständlich. Dienstwagenfahrende haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für das Laden ihres Fahrzeugs abzurechnen. Beim öffentlichen Laden oder Laden beim Arbeitgeber werden die Kosten meist direkt durch den Arbeitgeber getragen, entweder durch Ladekarten oder durch die Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz.
Beim Heimladen hingegen trägt der Fahrer zunächst die Kosten als Teil seiner Stromkosten und muss diese dann durch einen Prozess vom Unternehmen zurückerstattet bekommen. Es gibt verschiedene Rückerstattungsmöglichkeiten: eine pauschale Erstattung, oder die verbrauchsgenaue Erstattung, die entweder manuell durch die HR-Abteilung oder automatisiert durch einen externen Anbieter durchgeführt werden kann. Eine Grundvoraussetzung für die verbrauchsgenaue Erstattung in Deutschland ist die Einhaltung der Eichrechtskonformität gemäß dem Mess- und Eichgesetz.

Julia Krüger: Da klingt auf jeden Fall mit, dass es entweder einen großen Aufwand bedeutet oder im Falle einer Pauschale eine Bevorzugung oder Benachteiligung entstehen könnte. Aber nicht nur für die fahrzeugführende dienstreisende Person, sondern auch für Unternehmen, oder?
Anton Schönenberg: Ja, richtig. Auch Unternehmen stehen vor mehreren Herausforderungen. Dazu gehört einerseits der Ausbau der Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort und der Abbau der Hemmnisse der Dienstwagenfahrenden gegenüber E-Mobilität. Die Lösungen müssen einfach und komfortabel sein.
Ein weiteres Problem klang eben anderseits schon an: die Verwaltung der Kosten für E-Dienstwagen. Im Gegensatz zu Verbrennern, wo es nur eine Tankkarte gab, gibt es bei E-Dienstwagen drei Szenarien: das öffentliche Laden, das Laden am Arbeitsplatz und das Laden zu Hause. Besonders das Laden zu Hause stellt eine Herausforderung dar, da hier die Eichrechtskonformität gewährleistet sein muss. Viele Mitarbeitende haben bereits eine einfache Wallbox zu Hause, die sie durch Förderprogramme angeschafft haben. Diese ist aber oft nicht nutzbar für den Dienstwagen und muss ersetzt werden. Zudem müssen die Ladelösungen in bestehende HR- und Abrechnungssysteme integriert werden.
Julia Krüger: Kann es für Unternehmen trotzdem von Vorteil sein, wenn ihre Mitarbeitenden den E-Dienstwagen zu Hause laden?
Anton Schönenberg: Auf jeden Fall. Das Laden zu Hause kann die Betriebskosten erheblich reduzieren, da günstigere Stromtarife im privaten Umfeld genutzt werden können. Im Vergleich zum öffentlichen Laden können bis zu 50% der Kosten eingespart werden. Auch für die Mitarbeitenden steigert das Laden zu Hause die Zufriedenheit, denn man erhöht dadurch die persönliche Flexibilität und ist nicht auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen.

Julia Krüger: Jetzt haben Sie aber eingangs erwähnt, dass oftmals bestehende Wallboxen nicht genutzt werden dürfen, weil sie nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen. Wie unterscheidet sich denn eigentlich eine eichrechtskonforme Wallbox von einer normalen Wallbox?
Anton Schönenberg: Eichrechtskonforme Wallboxen erfassen den Stromverbrauch präzise und manipulationssicher für eine spätere Abrechnung. Sie sind in der Anschaffung teurer, ermöglichen aber eine rechtskonforme Abrechnung und verfügen über integrierte Mess- und Kommunikationsmodule.
Julia Krüger: Heißt das für mich also, wenn ich keine eichrechtskonforme Wallbox zu Hause habe, muss ich meine bereits installierte Wallbox demontieren und gegen eine neue austauschen?
Anton Schönenberg: Nein, denn es gibt glücklicherweise die Möglichkeit Komponenten nachzurüsten, die das eichrechtskonforme Laden und Abrechnen im Heimbereich ermöglichen.
Julia Krüger: Das klingt sinnvoll und bietet sicherlich einige Vorteile.
Anton Schönenberg: Ganz genau! Das Nachrüsten einer Wallbox ist deutlich günstiger im Vergleich zum Austausch der gesamten Wallbox. Auch ist dies wesentlich nachhaltiger, da die bestehende Wallbox weiterverwendet wird. Und für Sie privat entsteht ein ganz großer Pluspunkt, denn mögliche Integrationen der Wallbox in Heimenergiesysteme, oder die Verbindung zu einer PV-Anlage bleiben vom Nachrüsten gänzlich unberührt.
Julia Krüger: Wunderbar. Und wie heißt die Lösung, um meine Wallbox eichrechtskonform nachrüsten zu lassen?
Anton Schönenberg: Bei Phoenix Contact haben wir den Charge Repay Service entwickelt. Da auch wir auf die oben beschriebenen Herausforderungen gestoßen sind, wollten wir eine Lösung entwickeln, die eichrechtskonform, aber dennoch inklusiv ist. Mit dem Charge Repay Service können wir nun alle Wallboxen im Heimbereich zur eichrechtskonformen Abrechnung befähigen, somit muss keine Wallbox mehr ausgetauscht oder verschrottet werden. Unsere Lösung haben wir zuerst ausgiebig bei Phoenix Contact verprobt und sind dann mit dem Service an den Markt gegangen. In Gesprächen mit Kunden und Interessenten stößt unser Produkt immer auf große Begeisterung. Zusätzlich ist unsere Lösung patentiert und auf diese Art und Weise einzigartig am Markt.

Julia Krüger: Herr Schönenberg, bitte erklären Sie unseren Lesern, wie genau der Charge Repay Service funktioniert und was bei nicht eichrechtskonformen Wallboxen an Hardware installiert werden muss.
Anton Schönenberg: Der Charge Repay Service bietet alle Funktionen eines herkömmlichen Backend-Services für die Heimabrechnung. Eichrechtskonforme Wallboxen können mit dem Verbindungsprotokoll OCPP 1.6J über das Internet verbunden werden. Alle nicht eichrechtskonformen Wallboxen werden durch unsere Hardware-Nachrüstung erweitert und somit in den Service integriert. Hierbei wird ein Zwischenzähler in die Zuleitung der Wallbox installiert und mit einem Charge Repay Gateway verbunden. Dieses wiederum verbindet sich mit dem Charge Repay Service und übernimmt die Datenübermittlung. Dank unserer patentierten Lösung können wir mit diesem System Ladevorgänge erkennen und zwischen privaten und geschäftlichen Ladungen differenzieren. Für den Fuhrparkmanager werden die Daten unabhängig der Anbindungsart in einem Fuhrparkmanagement-Portal dargestellt. Neben der einfachen Einladung von Dienstwagenfahrenden, sind vom Fuhrparkmanagement lediglich Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Unternehmen haben die Möglichkeit, das optionale Reimbursement-Modul zu nutzen. Mit diesem Modul werden Rückerstattungen direkt durch einen Zahlungsdienstleister an die Dienstwagenfahrenden ausgeschüttet. Das Unternehmen erhält nur eine monatliche Gesamtrechnung.

Julia Krüger: Zusammengefasst, welche Vorteile entstehen durch den Charge Repay Service für Dienstwagenfahrende und Unternehmen?
Anton Schönenberg: Für Dienstwagenfahrende bietet der Charge Repay Service eine einfache und transparente Abrechnung, Flexibilität bei der Wahl der Wallbox und die Möglichkeit, Ladevorgänge in dienstlich oder privat per Web-App zu klassifizieren.
Für Unternehmen bietet der Service eine mess- und eichrechtskonforme Abrechnung, große Flexibilität bei der Integration von Wallboxen, reduzierten Verwaltungsaufwand, Kosteneffizienz, Integration in bestehende Systeme und eine transparente Übersicht der Ladeinformationen.
Julia Krüger: Herr Schönenberg, vielen Dank für das informative Gespräch und die Vorstellung des Charge Repay Service von Phoenix Contact.
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